Hinweisbox
HINSCHG §12 KONFORM

Rechtssicherheit
ohne Kompromisse.

Erfüllen Sie die EU-Whistleblower-Richtlinie mit einem verschlüsselten, anonymen Meldekanal. Einfach einzurichten, sicher zu betreiben.

Achtung: Seit 17.12.2023 sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines Meldekanals verpflichtet. Verstöße werden mit bis zu 500.000 € geahndet.

ISO 27001
BSI C5
E2E ENCRYPTED
MADE IN GERMANY
dashboard.hinweisbox.de/inbox
Eingang
In Bearbeitung
Fristen
Archiv
Statistiken
Einstellungen
Meldungseingang
3 Neu
HOCH #HB-2948 2 min
● Anonym
Verdacht auf Buchhaltungsunregel...
MITTEL #HB-2947 14:32
Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz...
Frist läuft ab
Case #HB-2942 · Rückmeldung in 48 Std. fällig
GESETZLICHE PFLICHT

Warum brauchen Sie ein Meldesystem?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt seit dem 2. Juli 2023. Verstöße können zu empfindlichen Strafen führen – handeln Sie jetzt.

Gesetzgebungs-Zeitstrahl
2. Juli 2023
HinSchG in Kraft – ab 250 Mitarbeitern sofort verpflichtet
HinSchG lesen
17. Dezember 2023
50–249 Mitarbeiter nun ebenfalls verpflichtet
§12 HinSchG
1. Januar 2025
Anonyme Meldungen müssen akzeptiert werden
EU-Richtlinie 2019/1937
1. Januar 2026 AKTUELL
Technische Anonymitätsprüfungen werden verpflichtend
§16 HinSchG
€20.000

Persönliche Haftung

Geschäftsführung haftet persönlich, wenn kein Meldekanal eingerichtet wird.

§40 HinSchG
€50.000

Bei Vergeltung

Wenn ein Hinweisgeber benachteiligt oder seine Identität offengelegt wird, drohen Bußgelder bis 50.000 €.

§36 HinSchG
MAX
€500.000

Für Unternehmen

Gemäß §30 OWiG können Unternehmen mit dem Zehnfachen der Einzelstrafe belegt werden.

§30 OWiG
Gesetzliche Fristen
Eingangsbestätigung
Nach Eingang der Meldung
7 Tage
Rückmeldung
Information über Maßnahmen
3 Monate
Dokumentation
Aufbewahrungspflicht
3 Jahre
Quelle: §17, §11 HinSchG
Finanzsektor – Sonderregeln

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl!

Gemäß §12 Abs. 3 HinSchG sind folgende Unternehmen immer verpflichtet:

  • Kreditinstitute (§1 KWG)
  • Wertpapierinstitute (§2 WpIG)
  • Versicherungsunternehmen (§1 VAG)
  • Zahlungsdienste (§1 ZAG)
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAGB)
Quelle: §12 Abs. 3 HinSchG

Warum Hinweisbox?

Manuelle Lösungen wie E-Mail oder Telefon sind nicht mehr rechtskonform. Mit Hinweisbox sind Sie auf der sicheren Seite.

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Automatische Entfernung aller Metadaten (IP, Geräteinformationen). Sichere Kommunikation über verschlüsseltes Postfach.

Fristenverwaltung

Automatische Erinnerungen für 7-Tage- und 3-Monats-Fristen. Verpassen Sie nie wieder Compliance-Vorgaben.

Audit Trail

Vollständige Dokumentation aller Aktionen. Bestens vorbereitet für Prüfungen durch BaFin oder BfJ.

Einrichtung in 5 Min

Keine IT-Kenntnisse erforderlich. Eigene Subdomain, anpassbares Branding und sofort einsatzbereit.

COMPLIANCE-RECHNER

Sind Sie betroffen?

Ermitteln Sie Ihre gesetzliche Verpflichtung und Ihr potenzielles Bußgeldrisiko in Sekunden.

1

Unternehmenstyp

2

Anzahl Mitarbeiter

45 Mitarbeiter
1 50 250 500+

Hinweis: Teilzeitkräfte werden als vollständige Mitarbeiter gezählt (§3 Abs. 8 HinSchG).

Nicht Verpflichtet

MAXIMALES BUSSGELDRISIKO

Persönlich (GF) 0 €
Unternehmen 0 €
Gesamt Maximum 0 €
Trotzdem vorbereiten
99,9%

Uptime SLA

0

Datenpannen

AES-256

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