
Der Meldekanal, dem Ihre Beschäftigten vertrauen.
Anonym, Ende-zu-Ende verschlüsselt und in 15 Minuten eingerichtet. Ohne IT-Projekt, ohne Server, ohne juristisches Risiko.
Keine Kreditkarte · Jederzeit kündbar · Hosting in Deutschland
- HinSchG-konform
- AES-256-GCM
- Anonyme Rückfragen
HBX-7F3A-9K2D
- Eingegangen
- 12.03.2026
- Kategorie
- Korruption
Ein Lieferant hat einem Einkäufer zwei Reisen bezahlt. Belege habe ich angehängt.
Danke. Wir prüfen den Fall. In welchem Zeitraum fanden die Reisen statt?
Keine Identität, keine IP-Adresse gespeichert
Rechtlicher Rahmen
bis zu20.000 €
für Unternehmen, die keine interne Meldestelle einrichten und betreiben.
- HinSchG § 12
- Interne Meldestelle ist Pflicht ab 50 Beschäftigten
- EU 2019/1937
- Whistleblower-Richtlinie vollständig abgedeckt
- DSGVO Art. 32
- Verschlüsselung und Zugriffskontrolle dokumentiert
Zwei Oberflächen. Mehr braucht ein Meldekanal nicht.
Links sehen Ihre Beschäftigten den Meldekanal — ohne Login, ohne App, ohne Namensabfrage. Rechts arbeitet Ihr Fallteam: Fristen, Status, anonymer Rückkanal.
Von der Pflicht zum laufenden Meldekanal — an einem Vormittag.
Kein Projekt, kein Dienstleister, keine Abstimmungsrunde. Drei Schritte, die eine Person allein erledigt — und danach läuft der Kanal.
- 1
Meldekanal anlegen
Firmenname eingeben, Kategorien und Fristen bestätigen. Kein Server, keine IT.
15 Minuten - 2
Link und QR verteilen
Ihren gebrandeten Melde-Link per Aushang, Intranet oder E-Mail bekannt machen.
Aushang · Intranet - 3
Meldungen bearbeiten
Fälle im Dashboard priorisieren, anonym rückfragen, Fristen dokumentiert einhalten.
Frist: 7 / 90 Tage
Was das HinSchG verlangt — und wo Hinweisbox es abdeckt.
Vom Meldekanal über die Fristen bis zur Löschfrist: Hinweisbox deckt alle 10 Anforderungen dieser Übersicht technisch ab.
- Interne Meldestelle§ 12 Abs. 1
- Meldung in Textform§ 16 Abs. 3
- Mündliche Meldung§ 16 Abs. 3
- Anonyme Meldungen§ 16
- Vertraulichkeit§ 8
- Bestätigung in 7 Tagen§ 17 Abs. 1
- Rückmeldung in 3 Monaten§ 17 Abs. 2
- Dokumentation§ 11 Abs. 5
- Protokoll der Sprachmeldung§ 11 Abs. 2 bis 4
- Repressalienverbot§ 36
Wie Hinweisbox jede Pflicht umsetzt
- § 12 Abs. 1Interne Meldestelle einrichten und betreiben — Pflicht ab 50 Beschäftigten
- Gebrandeter Meldekanal, in etwa 15 Minuten eingerichtet. Kein Server, kein IT-Projekt.
- § 16 Abs. 3Meldungen in Textform ermöglichen
- Verschlüsseltes Formular, erreichbar über Link und QR-Code — ohne Login und ohne App.
- § 16 Abs. 3Mündliche Meldung ermöglichen
- Sprachnachricht direkt im Meldekanal, bis sechs Minuten, nur mit ausdrücklicher Einwilligung — auf Wunsch mit verfremdeter Stimme.
- § 16Anonym eingehende Meldungen sollen bearbeitet werden
- Anonymität ist die Voreinstellung. Über den Zugangscode bleibt trotzdem ein Zwei-Wege-Dialog möglich.
- § 8Vertraulichkeit der Identität wahren — auch für genannte Personen
- Das System erhebt keine Identität. Zugriff nur für benannte Fallbearbeiter, jeder Zugriff wird protokolliert.
- § 17 Abs. 1Eingang spätestens nach sieben Tagen bestätigen
- Automatische Eingangsbestätigung an den Zugangscode, zusätzlich Erinnerung an das Fallteam vor Fristablauf.
- § 17 Abs. 2Rückmeldung innerhalb von drei Monaten
- Fristenuhr je Fall, Erinnerung vor Ablauf, dokumentierte Rückmeldung an den Hinweisgeber.
- § 11 Abs. 5Dokumentieren; Löschung drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens
- Lückenlose Falldokumentation mit Zeitstempeln. Löschfrist je Konto einstellbar.
- § 11 Abs. 2 bis 4Mündliche Meldung dokumentieren und bestätigen lassen
- Das Fallteam erstellt Wortprotokoll oder Zusammenfassung; der Hinweisgeber prüft und bestätigt sie über den Zugangscode. Erst danach lässt sich die Aufnahme löschen.
- § 36Repressalienverbot — im Streitfall trägt der Beschäftigungsgeber die Beweislast
- Zeitstempel und Zugriffsprotokoll belegen, wer wann was wusste und wann reagiert wurde.
Stand: August 2026. Quelle: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Alles, was das Gesetz verlangt — und nichts, was Vertrauen kostet.
Was Beschäftigte sehen
- Aushangfertig
Melde-Link und QR-Code
Ein gebrandeter Link je Unternehmen, als QR-Code für Aushang und Onboarding-Mappe.
- Keine Identitätsdaten
Echte Anonymität
Das System fragt keinen Namen ab und speichert keine IP-Adresse. Anonymität ist die Voreinstellung, nicht eine Option.
- Zwei-Wege-Kommunikation
Anonyme Rückfragen
Über den Zugangscode bleibt der Dialog offen — auch wenn niemand weiß, wer meldet.
Was das Fallteam bekommt
- 7 / 90 Tage nach HinSchG
Fristen automatisch
Eingangsbestätigung nach 7 Tagen, Rückmeldung nach 3 Monaten — das System erinnert und dokumentiert.
- Zugriffsprotokoll
Rollen und Vertraulichkeit
Nur benannte Fallbearbeiter sehen Meldungen. Jeder Zugriff wird protokolliert.
- Aufbewahrungsfrist einstellbar
Nachweis auf Knopfdruck
Fallakte und Fristenhistorie als Export — für Prüfung, Audit oder Behörde.
Anonymität ist kein Versprechen. Sie ist eine Architektur.
Ein Meldekanal ist nur so viel wert, wie die Angst, die er nimmt. Deshalb kann Hinweisbox die Identität eines Hinweisgebers nicht preisgeben — auch nicht auf Anordnung, auch nicht versehentlich. Die Daten existieren schlicht nicht.
Was wir speichern- Den verschlüsselten Meldetext und die Anhänge
- verschlüsselt
- Zeitstempel für die gesetzlichen Fristen
- Zeitstempel
- Den Zugangscode als Hash — auch wir können ihn nicht zurückrechnen
- Hash
AES-256-GCM Verschlüsselung, Hosting in Deutschland, Verarbeitung nach DSGVO Art. 32.
Herausgabeersuchen
| Angefordert | Bei Hinweisbox vorhanden |
|---|---|
| Name des Hinweisgebers | nicht vorhanden |
| E-Mail-Adresse | nicht vorhanden |
| IP-Adresse | nicht vorhanden |
| Geräte-Kennung | nicht vorhanden |
| Standort, Browser-Fingerprint | nicht vorhanden |
| Meldetext und Anhänge | verschlüsselt (AES-256-GCM), ohne Fallschlüssel unlesbar |
| Zeitstempel | 12.03.2026, 09:14 · Fristen nach § 17 |
| Zugangscode | nur als Einweg-Hash: 5e88…a1c7 |
Ein Preis pro Unternehmen. Nicht pro Meldung, nicht pro Nutzer.
Starter
Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten
39€/ Monat
bis 249 Beschäftigte · zzgl. MwSt.
jährlich 390 € — 2 Monate geschenkt
- Ein gebrandeter Meldekanal
- Anonyme Meldungen und Rückfragen
- Fristenüberwachung nach HinSchG
- Melde-Link und QR-Code
Professional
Für wachsende Compliance-Teams
89€/ Monat
bis 999 Beschäftigte · zzgl. MwSt.
jährlich 890 € — 2 Monate geschenkt
- Alles aus Starter, zusätzlich
- Rollen, Rechte und Zugriffsprotokoll
- Fallakten-Export für Audits
Enterprise
Für Konzerne und Ombudspersonen
Individuell
ab 1.000 Beschäftigte · nach Vereinbarung
- Alles aus Professional, zusätzlich
- SSO und Mandantenverwaltung
- Individueller AV-Vertrag
- Persönlicher Ansprechpartner und SLA
Alle Pläne: 14 Tage kostenlos, keine Kreditkarte, jederzeit kündbar. Hosting in Deutschland.
Was Compliance-Verantwortliche uns am häufigsten fragen.
Sind wir gesetzlich verpflichtet, einen Meldekanal zu betreiben?
Ja, wenn Ihr Unternehmen 50 oder mehr Beschäftigte hat. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verlangt seit dem 2. Juli 2023 eine interne Meldestelle; für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten lief die Übergangsfrist am 17. Dezember 2023 ab. Fehlt die Meldestelle, sieht § 40 HinSchG ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro vor.
Ist eine Meldung über Hinweisbox wirklich anonym?
Ja. Das Formular fragt keinen Namen ab, und das System speichert weder IP-Adresse noch Geräte-Kennung. Der Hinweisgeber erhält nur einen Zugangscode. Ohne diesen Code gibt es keine Verbindung zwischen Person und Meldung — auch für uns nicht.
Wie lange dauert die Einrichtung?
Etwa 15 Minuten. Sie legen Firmenname, Kategorien und Fallbearbeiter fest und erhalten sofort Ihren Melde-Link samt QR-Code. Es ist keine Software-Installation und keine Beteiligung Ihrer IT nötig.
Welche Fristen schreibt das HinSchG vor?
Der Eingang einer Meldung muss innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden, eine Rückmeldung zu Folgemaßnahmen innerhalb von drei Monaten. Hinweisbox setzt beide Fristen automatisch, erinnert das Fallteam und dokumentiert die Einhaltung.
Wo werden die Daten gespeichert?
Ausschließlich in deutschen Rechenzentren. Meldungen und Anhänge werden mit AES-256-GCM verschlüsselt abgelegt, die Verarbeitung erfolgt nach DSGVO Art. 32. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird bereitgestellt.
Was kostet Hinweisbox?
Der Preis gilt pro Unternehmen und Monat und richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten — unabhängig davon, wie viele Meldungen eingehen. Die aktuellen Stufen finden Sie auf der Preisseite. Das Einrichten und Testen ist kostenlos und erfordert keine Kreditkarte; bezahlt wird erst, wenn Sie den Kanal für Ihre Beschäftigten freischalten.
Können wir den Kanal als Kanzlei oder Ombudsperson für Mandanten betreiben?
Ja. Im Enterprise-Plan verwalten Sie mehrere Mandanten unter getrennten Meldekanälen mit eigenen Links, Kategorien und Fallbearbeitern. Die Fälle bleiben strikt voneinander getrennt.
Was passiert nach den 14 Testtagen?
In der Testphase läuft Ihr Meldekanal im Testmodus: Sie richten Kategorien, Fristen und Fallbearbeiter ein und probieren den kompletten Ablauf aus — nur ist der Melde-Link noch nicht für Ihre Beschäftigten erreichbar. Bezahlt wird erst beim Freischalten. Schalten Sie nicht frei, bleibt das Konto lesbar und es wird nichts abgebucht.

In 15 Minuten compliant. Danach nie wieder daran denken.
Richten Sie Ihren Meldekanal jetzt ein und testen Sie ihn 14 Tage kostenlos — mit echten Meldungen, ohne Verpflichtung.
Keine Kreditkarte · Jederzeit kündbar · Hosting in Deutschland
Einrichtung abgeschlossen
- Konto anlegen2 Min.
- Meldekanal einrichten10 Min.
- Beschäftigte informieren3 Min.